Neben den Mitgliedern des Beratenden Ausschusses für Fragen der friesischen Volksgruppe in Deutschland und den in den Niederlanden lebenden Westfriesen wurden Vertreter des deutschen und des niederländischen Parlaments sowie der Regierung beider Länder sowie Vertreter von Nichtregierungsorganisationen eingeladen.
Dem politischen Gespräch mit anschließendem kulturellem Austausch war die Sitzung des Beratenden Ausschusses für Fragen der friesischen Volksgruppe in Deutschland, vorangegangen, die Bundesbeauftragter Koschyk leitete. Die Sitzungen des Beratenden Ausschusses sind Basis des politischen Dialogs und Austausches untereinander.
Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern des Bundesministeriums des Innern, je einem Mitglied des Frasche Rädj/Friesenrat Sektion Nord e. V., der Friisk Foriining, des Nordfriesischen Vereins, des Seelter Buundes, dem Direktor des Nordfriisk Instituuts und je einem Vertreter der Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein zusammen. In seiner gestrigen Sitzung beschlossen die Ausschussmitglieder darüber hinaus die Aufnahme je eines Vertreters des Friesenrats Sektion Ost e.V., des Interfriesischen Rates, des Minderheitensekretariats und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien als ständige Mitglieder.
Die Aufnahme eines Vertreters des Interfriesischen Rates soll der Bedeutung der friesischen Volksgruppe Rechnung tragen. Die Friesen in Deutschland und den Niederlanden haben ihre gemeinsamen Interessen und ihren Wunsch nach grenzüberschreitender Vernetzung und Kooperation in der sogenannten Klockrieser Erklärung des Interfriesischen Rates – der gemeinsamen Dachorganisation der niederländischen Westfriesen und der deutschen Ost- und Nordfriesen – bereits im Jahr 2014 zum Ausdruck gebracht und einen entsprechenden Appell an die Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie die niederländische Provinz Friesland gerichtet.
Sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden ist die friesische Volksgruppe als nationale Minderheit im Sinne des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten und die friesische Sprache als Minderheitensprache nach der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen anerkannt. Schutz und Förderung der friesischen Volksgruppe und der friesischen Sprache sind deshalb ein gemeinsames Anliegen Deutschlands und der Niederlande.
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